Freibetrag statt Freigrenze in der GKV - Effizienz der betrieblichen Altersvorsorge verbessert sich um 10 bis 30%
Grundsätzlich sind Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge nicht nur steuer- sondern auch abgabepflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Und da es keinen Arbeitgeber mehr gibt, musste der Rentner bisher sogar den vollen Beitrag leisten (also ca. 18,5% für KV und Pflege zusammen).
Nur wenn die gesamten Versorgungsbezüge unter einer Freigrenze von ca. 155 € lagen, dann fiel dieser Abgabepflicht nicht an. Das wurde regelmäßig überschritten, da die gesetzliche Rente ebenso ein Versorgungsbezug ist.
Wenn jetzt noch ein schlechter Versorgungsträger mit hohen Kosten und unrentabler Anlagestruktur hinzu kam, lohnte sich die betriebliche Altersvorsorge schlicht manchmal nicht.
Freigrenze für die bAV seit dem 01.01.2020: Ersparnis mindestens 3.000 €
Seit dem 01.01.2020 gilt für Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ein Freibetrag, anstelle einer Freigrenze. Das bedeutet, dass ca. 160 € mtl. Rente regelmäßig befreit sind von der Krankenversicherungspflicht. Dieser Freibetrag ist an die Entwicklung der rentenversicherungspflichtigen Löhne in Deutschland gekoppelt. Er steigt also regelmäßig.
Das spart jedem bAV-Rentner schon jetzt bis zu ca. 25 € im Monat, bzw. bei Einmalabfindungen ca. 3.000 €. Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu gestalten. Dieser Freibetrag gilt demzufolge auch ausschließlich für Versorgungsbezüge aus der bAV (§ 229 Absatz I Satz 1 Nr. 5 erster Halbsatz).Kleiner Wermutstropfen: bei der Pflegeversicherung bleibt es bei der Freigrenze. Liegt man hier also in den Versorgungsbezügen oberhalb von der ca. 160 €, so sind die Beiträge auf die gesamten Versorgungsbezüge zu zahlen.

Und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren von der Neuregelung leider auch nicht. Für die findet der Freibetrag keine Anwendung, sondern es gilt weiterhin die Freigrenze. Das finde ich persönliche ein wenig unfair. Aber die weitaus überwiegende Masse der Rentner profitiert erstmal von diesem Gesetz.
Praxisbeispiel: Die Geschichte von Lisa - Rente steigert sich um 10%
Viele Arbeitnehmer beschäftigen sich erst mit 30 Jahren oder später intensiv mit der Altersvorsorge. Wir nehmen mal einen klassischen Fall und nennen die Dame Lisa. Lisa ist 30 Jahre jung, ledig und verdient 2.500 € brutto. Sie möchte etwas für die Altersvorsorge tun und startet mit 100 € brutto. Zum Glück hat ihr Arbeitgeber nicht den erstbesten Versicherer ausgewählt, sondern einen professionellen Dienstleister beauftragt. Der hat die Angebote am Markt gescannt und wählt lukrative Anbieter mit einer guten Anlagestruktur und einer stabilen Bilanz aus. Zusätzlich zahlt Lisas Arbeitgeber natürlich die 15% Zuschuß, die er bei Entgeltumwandlung zahlen muss.
Aufgrund der Ersparnisse bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherungen muss Lisa hierfür netto nur ca. 50 € aufwenden. Das ist ein überschaubarer Betrag für sie, der sie im Leben nicht weiter einschränkt. Den kann sie sich dauerhaft vorstellen, auch wenn das Leben in ihren jungen Jahren sicher noch einige Ereignisse und Wendungen vorsieht.
Mit den Ergebnissen der Vergangenheit würden daraus in der Zukunft mal satte ca. 400 € Nettorente werden. Allerdings erklärt der Berater ihr fairerweise im Gespräch, dass sie besser erstmal von „nur“ ca. 275 € ausgehen soll, weil aufgrund der Niedrigzinsphase, die ja noch ein paar Jahre andauern wird, die Erträge vermutlich zukünftig etwas weniger hoch sein könnten.

Auch wenn die gute und moderne Anlagestruktur des ausgewählten Tarifs immer noch lukrativ ist und aufgrund eines hohen Sachwertanteils auch Sicherheit und Inflationsschutz für die lange Zeit bietet. Aber „...mit 67 hat man keine zweite Chance...“ sagt ihr der Berater und rechnet für Lisa deshalb mit diesem Puffer. Zudem sind 275 € Nettorente immer noch sehr gut. Schließlich zahlt sie netto auch nur 50 € ein.
Diese Vervielfältigung erreicht kein anderer Weg der Altersvorsorge für Lisa. Und das bleibt auch dann immer noch ein tolles Ergebnis, wenn man beachtet, dass durch die Gehaltsumwandlung (und die damit verbundenen geringeren Einzahlungen in die GRV) die gesetzliche Rente um ca. 25 € netto geringer werden wird. Auch das erklärt ihr der Berater ganz fair und offen.
Lisa ist zufrieden am Ende des Gespräches und auch ein wenig erleichtert, dass sie etwas gemacht hat. Schließlich hört man immer, die Rente sei nicht sicher und man sollte etwas tun. Sie freut sich auch über den Zuschuß vom Arbeitgeber, der im Zeitablauf immerhin fast 7.000 € beträgt und den Verlust in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr als auffängt.
Was Lisas nicht weiß, weil sie sich erst kurz mit dem Thema beschäftigt, ist dass es eine weitere Förderung erst kurz gibt. Doch darüber denkt der Berater noch nach, nachdem Lisa gegangen ist. Das ist der Freibetrag. Der Berater sitzt noch kurz im Raum und rechnet aus, was Lisa vor 3 Jahren bekommen hätte. Durch den Freibetrag spart Lisa ca. 25 € im Monat. Also ca. 10% mehr Rente. Und durch den Arbeitgeberzuschuß kommen nochmal ca. 29 € hinzu. Sind 52 € im Monat, bzw. ca. 650 € im Jahr.
„Insgesamt kommt Lisa auf 23% mehr Nettorente!“ rechnet der Berater aus und lächelt. Wieder einen Platz mehr im Olympiastadion besetzt...
Danach geht er zum Arbeitgeber. Der muss den Antrag schließlich unterschreiben, denn er ist ja der Versicherungsnehmer. Er hat den Berater schon erwartet weil er ja wußte, dass das Gespräch jetzt stattfindet. „Und, wie ist es gelaufen?“ fragt er. „Gut...“ sagt der Berater. „Ihre Mitarbeiterin ist zufrieden. Sie hat alles verstanden und ist erleichtert etwas Lukratives für´s Alter gemacht zu haben. Sie zahlt nur 50 € netto, bekommt aber später mehr als das 5-fache.“ Der Berater legt den Antrag zur Unterschrift vor. „Klingt ja gut...“ sagt der Chef. „...und meine Haftung dabei?“ Das ist ein sensibles Thema für ihn. Er hat zwar selbst noch keine Nachzahlung für die betriebliche Altersvorsorgen der Mitarbeiter gehabt, weil in seiner Firma die bAV schon lange über einen Profi geregelt ist. Aber er hat das von befreundetet Geschäftsführern gehört und sein Steuerberater hat ihn dazu auch vor kurzem informiert.
„Machen Sie sich dazu keine Gedanken.“ antwortet der Berater. „Auch das habe ich beachtet. Die Garantierente ist nicht so hoch. Sie liegt bei unter 100 € brutto. Und genau deswegen ist die Versicherung ja auch frei, das Geld besser anzulegen. Da haben alle was von. Die Bruttorente mit bisherigen Ergebnissen wird bei ca. 550 € liegen. Aber auch wenn wir das mal konservativ kalkulieren und für die Zukunft aufgrund der Niedrigzinsphase mit weniger Ertrag rechnen, sind´s immer noch ca. 400 €. Also reichlich Puffer...“ Das klingt beruhigend für den Arbeitgeber. Zumal er selbst in der Altersvorsorge auch viel auf Sachwerte wie Immobilien und Aktien setzt und weiß, dass das auf lange Sicht mehr bringt. Auch wenn´s kurzfristig mal schwanken kann.
„Gut. Dann geben Sie mal her.“ sagt er und unterschreibt alle Unterlagen.
Ältere Arbeitnehmer noch besser gestellt – 30% mehr Nettoergebnis
Grad von älteren Arbeitnehmern kommt häufig die Frage, ob sich das überhaupt noch lohnt. Nein... eigentlich kommt nicht mal die Frage. Es wird vorausgesetzt, dass es sich NICHT lohnt.
Auch hierzu eine kurze Geschichte. Nehmen wir Michael, 55 Jahre alt, verheiratet. Michael weiß, dass er noch bis 67 arbeiten will und auch muss, weil er erst dann die abschlagsfreie Rente erreicht hat. Michael geht wie viele seiner Kollegen davon aus, dass sich die betriebliche Altersvorsorge für ihn nicht mehr lohnt. Die Zeit ist einfach zu kurz. Nur noch 12 Jahre, dann die ganzen Kosten in so einem Vertrag, die niedrigen Zinsen... Da kommt für die Rente ja kaum was raus.
Als sein Arbeitgeber zu einer Betriebsversammlung einlädt um über eine neue Kooperation mit einem bAV-Spezialisten zu informieren, denkt er sich: „Was soll ich da? Der will mir doch eh nur was verkaufen, was mir gar nichts nützt. Sollen die Jungen doch da hingehen.“ Aber da das Ganze während der Arbeitszeit ist, die Teilnahme Pflicht und ihm keine gute Ausrede einfällt, geht er doch hin. Außerdem hat der Chef so positiv berichtet. Und dem traut Michael einfach. Er ist schon viele Jahre hier beschäftigt und will doch wissen, warum der Chef so begeistert davon spricht.
Die Veranstaltung läßt er dennoch mehr über sich ergehen, als das er wirklich mit dabei ist und hört nicht mal mit einem halben Ohr zu. Am Ende der Veranstaltung heißt es dann, es gäbe noch weitere Informationen, mit denen man sich beschäftigen soll. Und jeder MUSS in ein Gespräch mit dem Berater. MUSS... na, da hat Michael ja Lust drauf. Aber auch diese Gespräche finden in der Arbeitszeit statt, also muss er da wohl auch hin.
Ein paar Tage später sitzt er dann vor dem Vermittler. So richtig Lust auf das Gespräch hat er nicht. Und so fragt er dann auch gleich „Hören Sie, mir bringt das eh nichts. Kann ich nicht gleich unterschreiben dass ich hier war, um dann wieder zu gehen?“ „Klar, können Sie das...“ der Berater zuckt mit den Schultern und macht eine kurze Pause. „Wenn Sie sich 6-8% garantierte Rendite entgehen lassen wollen...“
Jetzt wird Michael doch hellhörig. Auch wenn er gleichzeitig denkt, was ihm hier für ein Bären aufgebunden werden soll. 6-8%... und dann noch garantiert!
Aber neugierig ist er jetzt doch. „Ok. Und wie soll das gehen?“ Der Berater beugt sich vor und zeichnet etwas auf ein Blatt Papier. „Also: Sie wissen ja schon, dass Sie Sozialversicherungen und Steuern sparen.“ „Ja, aber ich bekomm dann ja auch weniger Rente.“ entgegnet Michael. „Warten Sie mal ab...“ fährt der Berater mit seiner Erklärung fort. „...dann bekommen Sie einen Zuschuß vom Arbeitgeber. Das sind nochmal 15% auf Ihren Bruttobetrag. Und dann fallen bei der Auszahlung regelmäßig auch noch weniger Steuern und Sozialabgaben an. Für die Krankenversicherung gibt es sogar einen Freibetrag. Wollen wir das mal genau rechnen?“
Michael nickt. „Na dann los.“ Der Berater gibt allerlei Daten in eine Berechnungsprogramm ein. Am Ende sieht Michael ganz genau, wie sich die Beträge zusammensetzen, denn mithilfe dieses Programm zeigt ihm der Berater eine vorher-nacher-Ansicht seiner Lohnabrechnung.
„Soweit sieht das ja gut aus.“ sagt Michael dem Berater. „100 € Netto für 200 € Ersparnis. Dann noch 30 € Zuschuß vom Arbeitgeber. Und wie viel Rente bekomme ich dafür jetzt?“ Der Berater klickt weiter. Michael schaut auf die Berechnung und sein Blick hängt sofort an einer Stelle. „62,17 € Garantierente. Na super, das lohnt sich ja richtig!“ Michaels Enttäuschung ist spürbar und ihm im Gesicht anzusehen. Er wußte es doch gleich: hier soll ih nur was verkauft werden!
„Moment...“ sagt der Berater. „schauen Sie doch bitte mal auf diese Zahl“. Garantieauszahlung 33.120 € steht da. „Wer hat denn gesagt, dass Sie die Renten nehmen MÜSSEN?“ Fragt ihn der Berater. Jetzt fängt Michael an zu rechnen. „Wie viel hab ich denn eingezahlt bis dahin? Das müßten ja netto 1.200 € im Jahr sein. Also in 12 Jahren 14.400 €. Richtig?“ Der Berater nickt. „Und wie viel geht da noch ab?“
Jetzt nimmt der Berater sich wieder den Block zur Hand und fängt an zu rechnen. „Also: wenn wir mal die gesetzlichen Renten für Sie und Ihre Frau zusammen rechnen, dann haben Sie ca. 20.000 € steuerpflichtige Renteneinnahmen. Die betriebliche Altersvorsorge lassen Sie sich im ersten Jahr auszahlen, wo Sie nur noch Rente bekommen.“
Der Berater schaut in eine Steuertabelle. „Das bedeutet, dass im Jahr der Auszahlung ca. 8.400 € Steuern darauf zu zahlen sind.“ Er schreibt die Zahl auf den Block und rechnet weiter. „Dann sind eigentlich noch ca. 6.200 € Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Aber aufgrund eines neuen Freibetrages, der auch für Einmalzahlungen gilt, reduziert sich das um ca. 3.000 €. Sie werden netto ca. 21.500 € rausbekommen. Das sind 7.000 €, bzw. 50% auf die eingezahlten Beiträge, die Sie Plus machen.“

Die Stimmung von Michael ändert sich. Und seine Haltung zur bAV auch. Das rechnet sich ja doch! Er und seine Frau sparen privat auf ein Wohnmobil. Sie wollen als Rentner damit durch Europa reisen und insbesondere im Winter Zeit im sonnigen Süden verbringen. 7.000 € Gewinn könnte er da schon ganz gut gebrauchen. Zumal es bei der Bank keinen Zins mehr gibt.
„Und ist das auch garantiert?“ fragt er den Berater. „Ja, das ist die Garantie. Bei einer privaten Geldanlage müßten Sie dafür übrigens...“ er tippt kurz ein paar Zahlen in einen Taschenrechner ein „...diese Rendite NACH Steuern machen.“ Er hält Michael den Taschenrechner hin, so dass er das Ergebnis im Display lesen kann. „6,34%... nach Steuern. Tja, da ist meine Bank weit von weg!“ sagt er und schmunzelt.
„Aber ich hab dann weniger Rente, richtig?“ „Genau“ sagt der Berater und fährt gleich fort „es werden dadurch ca. 17 € weniger Rente netto aus der Gesetzlichen sein.“ „Na gut. Da weiß man eh nicht was da kommt. Ich hab in den letzten Jahren schon reichlich Kürzungen miterlebt.“ Michael runzelt die Stirn. „Das stimmt.“ bestätigt der Berater. „Zudem hat die hier vorgeschlagene Versicherung in den letzten Jahren nochmal ca. 8.000 € mehr erreicht.“ Dann erklärt er, dass aufgrund der Niedrigzinsphase ein so hohes Ergebnis eher nicht mehr zu erwarten ist. Sondern dass man besser einen Puffer einrechnet. Aber 2.500 bis 3.000 € netto zusätzlich seien aufgrund der guten Anlagestruktur schon zu erwarten.
Das findet Michael gut und fühlt sich fair beraten. Schließlich hat er schon reichlich schlechte Erfahrungen gemacht. Erst wurde viel versprochen, was dann nicht eingehalten wurde. Dieser Berater, so hat er den Eindruck, scheint das umgekehrt zu machen. „Doch kein Verkäufer...“ denkt er bei sich.
„Ok. Und was ist der Maximalbeitrag, den ich hier sparen kann?“
Zehn Minuten später ist Michael auf dem Weg zurück an seinen Arbeitsplatz. Er hat den Maximalbeitrag umgewandelt. 276 € gehen in den Vertrag. Das kostet ihn zwar netto 120 €, aber dafür wird er einen Bausparvertrag bei der Bank stilllegen. Später kommt er so auf 10.000 € garantierten Nettogewinn. Bei der Bank wären es nur ca. 500 € in der gesamten Zeit gewesen.
„Und?“ fragen seine Kollegen „Wie war´s? Warst ja doch ganz schön lange drin.“ „Doch ganz gut.“ gesteht Michael ein. „Da war ich wohl etwas voreilig. Der Typ ist doch ganz ok...“. Und dann freut er sich auf den Abend. Dann wird er seiner Frau beim Abendessen davon berichten, dass er einen Weg gefunden hat, der den beiden 9.500 € mehr für den Traum vom Reisen mit dem Wohnmobil bringt.
Der Berater packt indes seine Sachen. Als er den Taschenrechner wieder einpacken will hält er kurz inne. „Eigentlich könnte ich mal schnell ausrechen, was Michael vor drei Jahren bekommen hätte. Ohne Zuschuß und die Freibetragsregel.“ Eine Minute später ist alles eingegeben. Es wären „nur“ ca. 1,8% Nettorendite gewesen. Als Garantie wohlgemerkt! Auch schon nicht schlecht in der jetzigen Zeit. Aber so ist´s dreimal soviel Rendite. Für Michael und seine Frau hat bringt so ein Vertrag jetzt ca. 30% mehr Auszahlung netto.
Fazit und Handlungsempfehlung
Genau wie oben in den Geschichten geschildert laufen die Beratungen regelmäßig ab. Das bedeutet, die Arbeitnehmer wissen oft nicht, was ihnen die bAV bringt und sie haben auch manchmal Vorbehalte, die aus vergangenem Wissen und Erfahrungen entstanden sind. Die Neuregelungen sind vielen nicht bekannt und auch nicht konkret greifbar.
Gleichzeitig merken immer mehr Arbeitgeber, dass die betriebliche Altersvorsorge eben nicht reine Arbeitnehmersache ist. Sondern dass der Arbeitgeber sehr wohl eine große Rolle spielt und wenn er nicht aufpasst, einen großen Reinfall erleben kann. An der Stelle war die Versicherungsbranche nicht sehr auskunftsfreudig. Viele Vermittler wissen sowas noch nicht einmal.
Hier ist Aufklärungsbedarf an ganz vielen Stellen! Gerade mit den relativ neuen Veränderungen hat sich die Effizienz der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer nochmal erhöht. Und die Arbeitnehmer brauchen effiziente Lösungen. Aus der gesetzlichen Rente bekamen Neurentner in 2018 gerade mal 902 € im Schnitt. In meinem Buch spreche ich immer über „2.500 € brutto oder weniger“, die zu Hartz IV führen. Da hat die Wirklichkeit das Buch schon überholt: wir sind schon jetzt im Schnitt der Neurenten auf Hartz IV-Niveau.
Damit das System stabil läuft und die Firma nicht beeinträchtigt wird, sind aber gleichzeitig auch zukunftsweisende und haftungssichere Systeme nötig. Sprechen Sie und gerne an. Wir erklären Ihnen, worauf zu achten ist damit das System für alle Seiten fair und positiv verläuft.
Viele Hinweise dazu finden Sie auch schon in meinem Buch „Betriebliche Altersvorsorge – die 7 teuersten Fehler“.
Zusätzlicher Praxistipp: bei betrieblichen Altersvorsorgen die sich nicht (mehr) lohnen, weil z.B. der Versorgungsträger keine rentable Anlagestruktur hat oder eine ungünstige Kostenstruktur, könnte nun erst Recht eine Kündigung sinnvoll sein. Oftmals ist das möglich. Bei Abfindungen im laufenden Arbeitsverhältnis ist es gängige Praxis, die gleichen Regeln anzusetzen, wie bei einer Versorgungsleistung im Alter. Also volle Steuer, sowie KV/PV-Verbeitragung.
Der Freibetrag wird auf 10 Jahre verteilt gerechnet. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass man quasi alle 10 Jahre einen neuen Freibetrag hat. So wird das bisher von den Sozialkassen gehandhabt. Wer also mit im Alter von 55 Jahren, dementsprechend 12 Jahre vor seinem Rentenbeginn einen schlechten bAV-Vertrag kündigt, spart ca. 3.000 € SV-Beiträge und kann die laufenden Beiträge zukünftig sinnvoller, kostengünstiger und rentabler einsetzen. Zum Rentenbeginn spart er dann weitere 3.000 € SV-Beiträge.