Wieso ist die betriebliche Altersvorsorge so wichtig und warum muss ich als Arbeitgeber aufpassen?

Stellen Sie sich einen Familienbetrieb vor, der vor einiger Zeit seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge angeboten hat. 50 der 100 Mitarbeiter haben das Angebot angenommen.
Die GmbH ist bereits seit drei Generationen in Familienbesitz und macht ein solides Grundgeschäft. Leider hat niemand das Kleingedruckte ganz genau gelesen, und den Jahresabschluss der hinterlegten Versicherungsgesellschaft erst recht nicht. Sonst wäre klar, dass die Versicherung seit 2018 wirtschaftliche Probleme hat.

Schauen wir in die Zukunft: Im Jahr 2026 kommt schließlich ein Schreiben der Versicherungsgesellschaft, dass sie die Garantien kürzt. Da die Firma keinen guten Berater hat, weiß sie nicht, dass sie für die Differenz einstehen muss. Auch die Arbeitnehmer haben keine Ahnung, weil Fälle dieser Art noch nicht häufig in den Medien waren. 


Aber schon 2017 haben sowohl ver.di als auch die Verbraucherzentrale Hamburg angefangen zu erklären, dass der Arbeitgeber eine Nachranghaftung hat. Davon wissen die meisten Arbeitnehmer noch nichts.
In den nächsten Jahren wird es aber zu einigen durchdringen. Auch an den Mitarbeitern unseres Familienbetriebs ist das nicht vorbei gegangen. Dann steht 2028 der erste Arbeitnehmer auf der Matte und sagt: „Ich habe festgestellt, dass ich von Ihnen die Differenz einfordern darf.“ 


Andere folgen seinem Beispiel. 2029 geht die Versicherung pleite und der Familienbetrieb muss schließen, weil er immense Rückstellungen durch gebildete Zahlungsverpflichtungen hat.
Das wird kein Einzelfall sein. Es wird eine Welle geben, die viele Unternehmen überrollen wird. Und selbst wenn natürlich nicht bei allen die Pleite folgen wird, so wird es doch immer große Beeinträchtigungen auslösen.

bAV Haftungsrechner



Was ist eigentliche die betriebliche Altersvorsorge?

Für viele Unternehmen ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) irgendwas zwischen lästiger Pflicht und einem netten Goodie. Ein Geschenk an die Mitarbeiter, das sie im besten Fall in der Firma hält. Aber damit haben die Arbeitgeber die bAV falsch verstanden. Und sie kennen die Pflichten und Risiken nicht, die damit verbunden sind. 


Das Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge: Firmen kümmern sich um bestimmte Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, und zwar um Renten-, Hinterbliebenen- und Invalidenleistungen.
Die bAV stammt aus dem 19. Jahrhundert, als verantwortungsbewusste Unternehmer sagten: „Wenn meine Arbeitnehmer in Rente gehen, sollen sie etwas davon haben.“ Natürlich waren damals die Rahmenbedingungen anders. 


Versicherungen spielen allerdings erst seit 1999 eine größere Rolle. Damit sind die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen circa 150 Jahre älter als der versicherungsrechtliche Rahmen. Deshalb ist die betriebliche Altersvorsorge eher ein Rechts- als ein Versicherungsthema.


Kennen Sie schon die Durchführungswege?

Viele wissen gerade noch, was eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse ist. Aber schon bei Zusagearten wird es schwierig. 

Früher hat der Chef gesagt: „Wenn Sie in 30 Jahren in Rente gehen, bekommen Sie 100 Euro. Wenn Sie den Betrieb bereits nach 15 Jahren wieder verlassen, sind es nur 50 Euro.“

Das nennt man „Leistungszusage“. So lief es früher. Alle Modelle, die seit 1999 kamen, haben in der Regel mit Versicherungen zu tun. Aber jetzt kommt es darauf an, welche Zusageart gewählt wurde. 

Es gibt drei weitere Zusagearten, die Sie mit der Versicherung zusammen wählen: beitragsorientierte Leistungszusagen (boLZ), Beitragszusagen mit Mindestleistungen (BZML) oder reine Beitragszusagen (RBZ).

Eine Beitragszusage mit Mindestleistung ist nichts für Sie...

...wenn Sie eine hohe Fluktuation haben. Warum?

Kurze Geschichte dazu: Nehmen wir an, Sie stellen zwei neue Mitarbeiter ein. Klaus Müller verdient 3.000 Euro im Monat und möchte, dass 100 Euro davon in eine Versicherung eingezahlt werden.
Klaus spricht mit der Versicherung „Assekuranz“ und wählt eine beitragsorientierte Leistungszusage. Sein Kollege Peter Schmidt, der sich ebenfalls für die betriebliche Altersvorsorge interessiert, spricht mit derselben Versicherung, also auch der „Assekuranz“. Aber Peter hat einen anderen Vertreter, und der rät ihm zur BZML. 


Die beiden sind also bei derselben Versicherung und haben doch völlig unterschiedliche Ansprüche. Die meisten Chefs und Personalabteilungen erkennen das nicht gleich, denn für Sie sehen beide Verträge gleich aus. Die meisten wissen also auch nicht, welche Zusageart gewählt wurde. Dann scheiden beide Mitarbeiter nach fünf Jahren aus dem Unternehmen aus. 


Herrn Müller können Sie den Vertrag einfach so übertragen. Sie selbst haften dadurch nicht mehr. Bei Herrn Schmidt sieht es anders aus. Er hat einen Vertrag als Beitragszusage mit Mindestleistung gewählt. Daher kann er zu Rentenbeginn vor der Tür stehen und sagen: „Jedes Jahr sind 1.200 Euro in die Versicherung gegangen. Es müssten also 6.000 eingezahlt sein, es stehen aber nur 3.000 zur Verfügung. Den Restbetrag hätte ich gerne von Ihnen.“ 


Recht hat er. Denn wenn die Versicherung Kosten abgezogen hat, haften Sie für die meisten davon. Herr Schmidt hat eine andere Zusageart als Herr Müller und damit eine andere Handhabe.


Warum müssen Sie als Arbeitgeber aufpassen?

►Sie als Arbeitgeber zahlen die Differenz, wenn die Garantieleistung sinkt.

►Sie müssen Rückstellungen in der Bilanz aufnehmen. Das stört bei jedem Bankgespräch.

►Ihr Firmenwert sinkt

Die Versicherungen sind heute quasi der verlängerte Arm des Arbeitgebers. Das ist vielen nicht bewusst. Sie denken, Sie hätten mit der Versicherung nichts zu tun. Das stimmt nicht – im Gesetz ist es eindeutig anders geregelt. Rein rechtlich gesehen ist es also so, als würden Sie selbst das Geld investieren und Teile des Gewinns an Ihre Mitarbeiter auszahlen, wenn sie in Rente gehen. 


Hier herrscht ein großes Missverständnis, wenn nicht gar DAS größte Missverständnis überhaupt: der Arbeitgeber schließt den Vertrag mit der Versicherung ab und wird zum Vertragsnehmer. 


Die Anlagestruktur bei Versicherungen ist wichtig

Die Grafik zeigt die Anlagestruktur der meisten deutschen Versicherer: ca. 86% des Geldes sind in Zinsanlagen angelegt. Damit kann man bei z.B. -0,6% für deutsche Staatsanleihen keinen Blumentopf gewinnen.

Viel besser sieht es bei den meisten anderen Zinsanlagen auch nicht aus. Selbst spanische, portugiesische und einige italienische Staatsanleihen sind im Minus!
Die Versicherungsgesellschaften müssen mit den Garantieversprechen trotzdem leben, die noch in den alten Verträgen stehen. Und dann eben auch bis zu 4 Prozent Garantie erfüllen, obwohl man das mit einem so großen Zinsanteil gar nicht mehr erreichen kann.

Wenn ein Arbeitnehmer 200 Euro pro Monat in eine Versicherung einzahlen lässt, beläuft sich die garantierte Auszahlung häufig auf 250 oder 300 Euro. 

Kann die Versicherung die nicht zahlen, haften Sie als Arbeitgeber für die Differenz. So steht es im Gesetz, gleich im ersten Paragrafen des Betriebsrentengesetzes.

Wenn Sie 100 Arbeitnehmer beschäftigen und 50 haben eine ähnliche bAV, zahlen Sie jeden Monat 100 dazu, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht. Das sind am Ende 5.000 Euro pro Monat oder 60.000 Euro pro Jahr. Nach 20 Jahren haben Sie auf diesem Weg 1,2 Millionen Euro entsorgt, die eigentlich die Versicherung zahlen sollte.


Das zweite Problem: Wenn Sie wissen, dass diese Zahlungen absehbar sind, müssen Sie Rückstellungen in der Bilanz aufführen. Sie verschlechtern Ihre eigene Bilanz. Denn es erwächst daraus eine unmittelbare Pensionsverpflichtung, also eine Pensionszusage. 

Bei diesem leidigen Thema werden viele Steuerberater zu weinen anfangen. Ging man doch gerade davon aus, das Thema in vielen Firmen beispielsweise durch Auslagerungen losgeworden zu sein. Aber hier kommt es dann zurück. Für die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter wohlgemerkt, nicht für die Pensionszusage vom Chef! 

Und damit nicht genug: schließlich steigen diese Verpflichtungen bis zum Rentenbeginn der Mitarbeiter an.


Das dritte Problem zeigt sich beim Verkauf der Firma. Vielleicht war Ihre Firma zunächst sieben Millionen wert, jetzt sind es aber nur noch fünf Millionen. Der Käufer weiß ja nicht, ob noch mehr Zahlungen auf ihn zukommen. Vielleicht wird es der Versicherung in drei Jahren noch schlechter gehen. Dann müssen Sie statt 100 womöglich 150 Euro zuschießen. 

Da hilft der Sicherungsfonds Protektor auch nicht, obwohl Versicherungsvertreter das immer behaupten. Wenn Ihnen jemand so etwas erzählt, werfen Sie ihn sofort hinaus!


Warum ist Protektor keine wirkliche Hilfe? 

Viele Branchenvertreter erzählen, dass Protektor die Lösung sei und die Versicherung bei Problemen auffängt. Protektor selbst jedoch, hat per Gesetz nur 1‰ des Geldes für das Sie haften.

Eine Erhöhung dieser Summe ist nur begrenzt möglich. Zudem haftet nicht der Staat, sondern die Versicherungsbranche selbst. Wo sollen die das Geld hernehmen, die leiden alle unter der Niedrigzinsphase.


Warum ist die bAV wichtig für die Arbeitnehmer? 

Die Entwicklung der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zeigt schon jetzt:


 ► ab diesem Jahr rechnet die GRV mit einer Unterdeckung

 ► die Ausgaben werden weiter steigen, es gibt einfach immer mehr Rentner

 ► jeder 4. Euro kommt schon jetzt vom Staat

 ► die GRV rechnet bisher nur bis zum Jahr 2023

 ► die geburtenstarken Jahrgänge von 1957-1967 gehen erst nach 2023 in Rente!

Arbeitgeber tragen Verantwortung

Auch wenn es Haftungsrisiken gibt, ist es dennoch für die Arbeitnehmer die einzige wirkliche Chance ausreichend Altersvorsorge zu betreiben. Einfach weil, die Zulage bzw. Zuschüsse , sowie die Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse sehr hoch sind, und damit eben eine ausreichende Altersvorsorge erreicht werden kann. Das geht mit den privaten Mitteln in der Regel nicht.

Natürlich muss man auch darauf achten, dass das für die Firma so geregelt ist, dass die ganzen bisher genannten Haftungsrisiken eben möglichst vermieden werden. Damit das für beide Seiten fair ist.

Denn die Arbeitnehmer wissen nicht, was auf sie zukommt. Sie ahnen zwar, dass es um die Rente schlecht bestellt ist. Aber sie können ihre Rentenbescheide häufig nicht lesen und verstehen auch die Entwicklung durch die niedrigen Zinsen nicht. Sie wissen nicht, dass im Rentenbescheid eine Brutto-Rente aufgeführt ist und die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen sind. 

Sie unterschätzen oft, was 15, 20 oder noch mehr Jahre mit 2 Prozent Inflation bedeuten und was das mit dem Wert der Rente macht. 

Letztendlich sind hier Unternehmer gefragt, die am Ende auch in kleinen Teilen Verantwortung für Ihre Arbeitnehmer übernehmen wollen.

Für den ersten Check der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen bieten wir Ihnen:

Das Buch: Betriebliche Altersvorsorge

die 7 teuersten Fehler


Was viele nicht wissen ist, dass der Arbeitgeber eine Haftung hat, wenn die betriebliche Altersvorsorge nicht funktioniert. Dabei ist es egal, ob es sich um Entgeltumwandlung oder arbeitgeberfinanzierte Leistungen handelt.


Im Buch gehe ich noch genauer und detaillierter auf die klassischen Stolperfallen - die 7 teuersten Fehler der bAV ein.


Aus der Praxis:

In der Regel bringen Mitarbeiter bereits einen Versicherungsvertrag mit, wenn sie beim Chef wegen der bAV anklopfen. Sie als Unternehmer könnten jetzt sagen: „Mit der Versicherungsgesellschaft XY arbeiten wir nicht zusammen. Nur Z ist bei uns möglich, die ist besser.“ Aber um so vorzugehen, müssen Sie sich bereits für die Gesellschaft Z entschieden haben.
Die meisten Unternehmen wollen in einem solchen Fall den Mitarbeitern entgegenkommen und sagen dann:
„Kein Problem, machen wir. Wo muss ich unterschreiben?“ 


Ein weiteres Problem: Häufig sind die Unterlagen unvollständig, was Haftungspotenziale bergen kann. Denn so fehlt Klarheit, ob und wofür der neue Arbeitgeber einspringt. Im Zweifelsfall übernimmt man sogar eine gehörige Portion an Altlasten vom ehemaligen Arbeitgeber eines neuen Mitarbeiters.

Nachzahlungsrisiko Entgeltumwandlung: Unterlagen liegen meist gar nicht oder nur unvollständig vor

Eine Entgeltumwandlung (EGU) ist die Grundlage für die Absenkung des Gehalts. Fehlt die EGU oder ist diese falsch ausgefüllt, gibt es genau genommen keine rechtliche Grundlage den Lohn oder das Gehalt des Arbeitnehmers zu senken. Rechtlich gesehen wäre es dann somit eine arbeitgeberfinanzierte Variante. 


So wie im unten stehenden Beispiel sieht eine Entgeltumwandlung eben nicht aus. Da hat die Versicherung nur für sich geregelt, woher das Geld kommt. Aber das ist keine arbeitsrechtliche Grundlage zum Gehaltseinbehalt.
Dieses Formular wird aber häufig verwechselt mit einer Entgeltumwandlung. Das ist jedoch nur der Übertrag des Versicherungsvertrags von Arbeitgeber 1 auf Arbeitgeber 2. Und es ist sichergestellt, das die Versicherung weiterhin Ihr Geld bekommt. Damit ist aber nichts geregelt zwischen Arbeitgeber 2 und dem Arbeitnehmer.

Selbst wenn die Entgeltumwandlungsvereinbarungen vorliegen, sind Sie meist nicht ausgefüllt. Wie in diesem Beispiel weiter unten.

Die Personalabteilungen kennen sich damit meist nicht gut aus oder wissen schlicht nicht, wie wichtig das ist. Wie auch?! Schon im ersten Abschnitt soll das Kreuz gesetzt werden, ob es sich um eine beitragsorientierte Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung handelt. Woher sollen Sie denn wissen, was der alte Arbeitgeber vereinbart hat?

Von den Versicherungsvertretern drängt niemand darauf, da es kein wesentlicher Bestandteil ist um die Provisionen zu bekommen. Aber dafür verweisen die Versicherungsgesellschaften hier auf das Haftungsrisiko für Arbeitgeber (s. Seite 2): falls die Versicherungen die versprochenen Garantien nicht einhalten, steht der Arbeitgeber dafür ein.


Warum Jahresabschlüsse lesen? Was haben Sie davon?

Bereits seit einigen Jahren lese ich die Jahresabschlüsse der Versicherungen, um auszuwerten wie leistungsstark diese noch sind. Nachfolgend ein Beispiel bei dem ich die Probleme bereits vorhergesehen habe. Dadurch waren die Mandanten in der Lage die Probleme zu vermeiden und Geld zu sparen.

Deutsche Steuerberaterversicherung

Im Jahresabschluss 2015 waren bereits interessante Informationen enthalten. Ein befreundeter Steuerberater hat mich gebeten, diesen für seinen eigenen Vertrag zu lesen. Dem Jahresabschluss konnte man entnehmen, dass 2014 das Eigenkapital schon "aufgehübscht" wurde mit Nachrangkapital. Das machte damals schon ca. 1/4 des Eigenkapitals aus. Die Reserven wären mit der damaligen Geschwindigkeit in 2-3 Jahren verbraucht gewesen - so war meine Berechnung. Die Anlagestruktur war überhaupt nicht zukunftsorientiert, da extrem anleihelastig.

Und so kam es dann auch 2018 dazu, dass die Deutsche Steuerberaterversicherung mitgeteilt hat, dass das Eigenkapital nicht ausreichend ist.

Folgen:
Die Erträge reichen nicht aus, um die Garantien zu bezahlen. Das heißt höhere Beiträge oder Leistungen werden gekürzt. Oder auch beides. Alle Arbeitgeber, die die betriebliche Altersvorsorgen über die Deutsche Steuerberaterversicherung gemacht haben, haben jetzt eine Einstandspflicht. Denn sie selbst stehen für die Lücken ein, die bei der Deutschen Steuerberater-versicherung entstanden sind.    

Lösung:
Mein Lösungsvorschlag war, anstelle der Verrentung immer eine Kapitalabfindung zu wählen. Alternativ hätte man Vertrag und Versorgung auch gleichzeitig im laufenden Arbeitsverhältnis kündigen können. Eine Beitragsfreistellung minimiert das Problem. Dieses Recht hat der Arbeitgeber. Es wird nur selten davon Gebrauch gemacht.

Ausschnitte aus den Jahresabschlüssen der Versicherer:

Jahresabschluss HDI Leben 2018

Aussagen wie diese findet man mittlerweile in vielen Jahresabschlüssen von Versicherungen. Was steht in Ihrem?

Die laufenden Zinsen sind niedrig. Oftmals reichen Sie nicht mal mehr für die Garantie. Wie gehen die Gesellschaften damit um...(s.u.) ?

Tja...viele Gesellschaften verbrauchen aktuell ihre Reserven um den Verpflichtungen nachzukommen. Doch Reserven sind immer endlich. Egal wie hoch sie sind. Wie viele Reserven hat Ihre Versicherung noch?


Aus diesen Gründen ist es wichtig, sich die Unterlagen und auch die Versicherungen ganz genau anzuschauen. 

Erstanalyse und Beratung 
per Video


Bei der Erstanalyse übernehmen wir für Sie den Unterlagen- und Versicherungscheck, sowie die Prüfung Ihrer Versorgungsordnung. Abschließend nach unserer Videotelko erhalten Sie unverzüglich einen konkreten und individuellen Lösungsplan für Ihr Unternehmen und eine Zusammenfassung der Videokonferenz als Mitschnitt. 


Wie wir arbeiten


Firmen erreichen mit unserem mehrstufigen Beratungsprozess eine haftungssichere und mitarbeitermotivierende Altersvorsorge im Betrieb. Den Prozess haben wir in langer Erfahrung gut durchstrukturiert und immer weiter entwickelt.

Ihre Vorteile

Unsere Kunden holen sich sehr spezialisiertes Fach-Know-How ins Haus und profitieren von einem bewährten Vorgehen und einer intensiven Prüfung. Das Feedback ist oftmals, dass Kunden sagen ein so detailorientiertes Vorgehen noch nicht erlebt und auch einiges an Wissen dazu gelernt zu haben. Mehr dazu im Video


Dieses Wissen hat schon vielen geholfen

Franz Schuten
Gesellschafter-Geschäftsführer aus Hagen

"Die Beratung war umfänglich und ausführlich.
Der Service schnell und sehr freundlich.
Hilfreich für wichtige Entscheidungen!!"

Robert & Rainer Christiansen
Gesellschafter-Geschäftsführer aus Vechta

„Wir haben die FairValue Group über unseren Steuerberater kennen gelernt als wir eine spezielle Frage zur Übernahme einer bestehenden betrieblichen Altersvorsorge einer neuen Mitarbeiterin hatten. Das Gespräch war ein Augenöffner was man als Firma so alles beachten muss. Eigentlich wollen wir ja nur, dass das ordentlich und in unserem Sinne für die Firma und unsere Mitarbeiter geregelt ist, und wir uns darum nicht kümmern müssen. Wir haben mittlerweile unsere gesamte betriebliche Altersvorsorge an die FairValue Group abgegeben. Auch unsere persönliche. Die Mitmachquote der Mitarbeiter liegt im ersten Step bei über 50%. Und wir haben einen Service vereinbart, so dass das alles dauerhaft geregelt wird und wir uns um unser Kerngeschäft kümmern können."

Jürgen Arnemann
Steuerberater aus Cuxhaven

„Wir arbeiten mit Herrn Viebrock schon seit 2009, also seit einigen Jahren zusammen und haben ihn im Spezialthema Altersvorsorge und Geldanlage an einige Mandanten weiterempfohlen. Wir hatten dabei kein Eigeninteresse, sondern wollten nur, dass unsere Mandanten ordentlich beraten sind. Die Mandanten sind zufrieden und Herr Viebrock ist auch später immer noch als Ansprechpartner für alle Fragen da. Das hat uns gefallen und den Mandanten auch."

Erfahrungen & Bewertungen zu FairValue Group GmbH
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Sie können entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten:


Ich will es jetzt genau wissen und möchte, dass die FairValueGroup die Prüfung übernimmt.




Das war sehr interessant. Ich möchte gerne mehr wissen!